Baulandkommission: Empfehlungen für Baulandmobilisierung und Bodenpolitik

1,5 Millionen neue Wohnungen bis 2021 – das will die Bundesregierung erreichen, um die Engpässe auf den Wohnungsmärkten in Wachstumsregionen abzubauen. Ein zentraler Grund für die Engpässe ist der Mangel an ausreichendem Bauland. Hier sollte die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, die sogenannte Baulandkommission, Lösungsansätze beraten.

1,5 Millionen neue Wohnungen bis 2021 – das will die Bundesregierung erreichen, um die Engpässe auf den Wohnungsmärkten in Wachstumsregionen abzubauen. Ein zentraler Grund für die Engpässe ist der Mangel an ausreichendem Bauland. Hier sollte die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, die sogenannte Baulandkommission, Lösungsansätze beraten.

Berlin. Das Ergebnis nach neun Monaten Beratung sind Handlungsempfehlungen an Bund, Länder und vor allem aber Kommunen, formuliert von der Politik – nicht von allen Experten der Kommission. Kritik gibt es etwa an der Einführung der Baulandsteuer und Ausweitung der Vorkaufsrechte. So wird beispielweise in dem politischen Ergebnispapier die Baulandsteuer als Instrument empfohlen, obwohl sich die Immobilienverbände in der Baulandkommission unisono dagegen ausgesprochen hatten.

Städte und Gemeinden nutzen Vorkaufsrechte immer häufiger, um wohnungspolitische Ziele durchzusetzen und einzelne Immobilienkäufer in ihren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. Die Vertreter der Länder und der Koalitionsfraktionen im Bundestag empfehlen, die Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden bei Haus- und Grundstückverkäufen sogar auszuweiten. Die Immobilienverbände kritisieren, dass diese Praxis und ihre Ausweitung im Widerspruch zu viel transparenteren Planungsmöglichkeiten der Kommunen über Bebauungspläne und Satzungen steht.

Empfehlungen fließen in Novelle des Baugesetzbuches ein

Das Gremium empfiehlt auch eine Flexibilisierung der Baunutzungsverordnung. Danach dürfen die festgelegten Obergrenzen der baulichen Nutzung überschritten werden, was zukünftig den Dachgeschossausbau und die Aufstockung von Gebäuden erleichtert. Das Bundesbauministerium hat bereits angekündigt, einen wesentlichen Teil der Empfehlungen im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung umsetzen zu wollen.

Dann stehen auch Vorschläge aus der Baulandkommission, wie die Einführung vereinfachter, sogenannter „sektoraler Bebauungspläne“, zur Debatte, um innerorts geförderten oder bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Entgegen den Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag, keine weiteren Eingriffsmöglichkeiten in das Eigentum für die Kommunen zu ermöglichen, wird dann auch eine erleichterte Ausübung des Baugebots diskutiert werden.

Finanzielle Unterstützung notwendig

Laut der Empfehlungen soll die Einführung eines neuen Instruments zur Aktivierung zerstreuter innerstädtischer Bauflächen über ein flächenhaftes Baugebot geprüft werden. Die Empfehlungen auf Grundlage der Baulandkommission weisen darüber hinaus auf Anpassungen der Haushaltsordnungen auf allen öffentlichen Ebenen hin. Haushaltsrechtliche Vorgaben sollen zukünftig nicht daran hindern, Grundstücke für den Bau von preisgedämpften Wohnungen verbilligt abzugeben.

Auch finanzielle Mittel sollen helfen, um Bauland zu aktivieren. Befürwortet wird, die Reaktivierung von Brachflächen stärker zu fördern und die Mittel für die Städtebauförderung zu erhöhen. Finanzschwache Städte und Gemeinden sollen beim Erwerb von Flächen für Wohnungsbau durch die Länder unterstützt werden. An die KfW-Förderbank wird appelliert, eine Verbesserung der Refinanzierungskonditionen zu prüfen.

Ganz abgesehen von den Beschlüssen der Baulandkommission im Bund hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Aktivierung von zusätzlichem Bauland bereits in Angriff genommen. Was sie dazu in Nordrhein-Westfalen in Gang gesetzt hat, können Sie hier nachlesen.

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