Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig

Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig

Die reformierte Grundsteuer sorgt bei Eigentümern nicht nur in Nordrhein-Westfalen für Verärgerung. Inzwischen beschäftigen sich auch die Gerichte damit. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt klagenden Eigentümern einstweiligen Rechtsschutz gewährt, weil es erhebliche Bedenken hat, ob das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer verfassungskonform ist.

Die reformierte Grundsteuer sorgt bei Eigentümern nicht nur in Nordrhein-Westfalen für Verärgerung. Inzwischen beschäftigen sich auch die Gerichte damit. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt klagenden Eigentümern einstweiligen Rechtsschutz gewährt, weil es erhebliche Bedenken hat, ob das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer verfassungskonform ist.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich (23.11.2023) ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte.

„Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin.

Bodenrichtwerte Stein des Anstoßes

In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein (wir berichteten). Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau.

Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend. 

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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