Grunderwerbsteuer: Erneut Rekordeinnahmen für den Staat

Die Grunderwerbsteuer lässt die Staatskasse weiter kräftig klingeln – vor allem in Nordrhein-Westfalen. Auch für das abgelaufene Jahr 2018 weisen die Einnahmen aus der Kaufsteuer auf Immobilien wieder einen neuen Rekordwert aus. Hohe Steuersätze und steigende Immobilienpreise sind die Ursache – erschwerte Eigentumsbildung die Folge. Experten fordern Entlastungen ein.

Immobilienkauf: Beschert NRW über die Grunderwerbsteuer jedes Jahr einen größeren Geldregen

Die Grunderwerbsteuer lässt die Staatskasse weiter kräftig klingeln – vor allem in Nordrhein-Westfalen. Auch für das abgelaufene Jahr 2018 weisen die Einnahmen aus der Kaufsteuer auf Immobilien wieder einen neuen Rekordwert aus. Hohe Steuersätze und steigende Immobilienpreise sind die Ursache – erschwerte Eigentumsbildung die Folge. Experten fordern Entlastungen ein.

Berlin/Düsseldorf. Die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer haben im Jahr letzten Jahr einen neuen Rekord aufgestellt: Insgesamt flossen 14,1 Milliarden Euro in die Staatskasse. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 7 Prozent oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt: Ein Milliarde Euro. Darüber hatte die Welt vergangene Woche zuerst berichtet.

Die Nachricht fügt sich nahtlos in die Entwicklung der vergangenen Jahre – die Grunderwerbsteuer ist für den Staat eine echte „Cash-cow“ geworden. Seit dem Jahr 2010 haben sich die Einnahmen aus der Kaufsteuer für Immobilien fast verdreifacht. Der explosionsartige Anstieg des Steueraufkommens bei der Grunderwerbsteuer hat zwei Ursachen.

Grunderwerbsteuer: In vielen Ländern teils massive Erhöhungen

Einerseits übertrug die Föderalismusreform im Jahr 2006 die Grunderwerbsteuer in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die haben sich seither mit Erhöhungen des Steuersatzes geradezu ein Wettrennen geliefert. Früher wurden in Deutschland 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig – bei diesem Wert blieben nur Bayern und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen erhöhte die SPD-geführte Landesregierung die Steuer auf 6,5 Prozent. In keinem anderen Bundesland zahlen Immobilienkäufer mehr.

NRW hat im Jahr 2018 stolze 3,3 Milliarden Euro an der Steuer verdient. Mit dem alten Steuersatz von 3,5 Prozent wären es 1,5 Milliarden weniger gewesen – und damit immer noch viel Geld. Diese sprudelnden Einnahmen haben nämlich auch noch einen zweiten Grund: Die seit Jahren kräftig ansteigenden Immobilienpreise. Eine Untersuchung im letzten Sommer hat in NRW Preisanstiege ermittelt, die je nach Standort 30 bis 70 Prozent betragen – in nur fünf Jahren.

Steigende Immobilienpreise wirken als Steuer-Turbo

Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der Steuersatz von 6,5 Prozent vom Kaufpreis des Objekts aus berechnet. Für ein Reihenhaus zum Preis von 350.000 Euro fallen in NRW also 22.750 Euro Grunderwerbsteuer an. Als der Steuersatz noch bei 3,5 Prozent lag, wären es nur 12.250 Euro gewesen. Allerdings hätte man damals für 350.000 Euro noch ein deutlich größeres Anwesen erwerben können – oder das Reihenhaus viel günstiger bekommen.

„Die hohe Grunderwerbsteuer macht es gerade vielen jungen Menschen sehr schwer, Wohneigentum zu erwerben“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert zudem: „Große Immobilienfirmen umgehen die Steuer mit sogenannten Share Deals, während der private Einzeleigentümer die volle Steuerlast tragen muss. So kann es nicht weitergehen.“ Bei einem „Share Deal“ verkaufen Firmen zunächst nicht die Immobilien selbst, sondern die Gesellschaft, welche die Objekte besitzt – mehr dazu lesen Sie hier.

Grunderwerbsteuer: Was tut das Land NRW?

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat grundsätzlich das Problem erkannt, dass die hohe Grunderwerbsteuer die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet. Im Koalitionsvertrag vereinbarten sie, einen Freibetrag einzuführen. Das geht allerdings nur, wenn der Bund mit einer Gesetzesänderung solche Freibeträge ermöglicht. Einen entsprechenden Antrag hat NRW bereits in den Bundesrat eingebracht. Dort steckt das Vorhaben allerdings fest: Die Mehrheit der anderen Länder hat offenbar kein Interesse daran, eine Freibetragsregelung einzuführen.

„Angesichts dessen sollten wir in NRW darüber nachdenken, eine Senkung des Steuersatzes vorzunehmen“, stellt Erik Uwe Amaya fest. „Das würde nicht nur Eigentümer entlasten“, ergänzt Prof. Dr. Peter Rasche. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Wenn eine niedrigere Grunderwerbsteuer die Investition in Mietwohnungen günstiger macht, können die Wohnungen auch preiswerter vermietet werden.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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