Photovoltaikanlage versichern: Was Hauseigentümer beachten sollten

Immer mehr Hauseigentümer installieren Photovoltaik (PV) auf ihrem Dach. Mehr als 1,7 Millionen Solaranlagen gibt es schon in Deutschland, seit 2018 werden wieder vermehrt neue installiert. Schon heute liefern sie zusammen 49 Gigawatt Strom. Wer sich für eine PV-Anlage entscheidet, sollte sich auch über einen passenden Versicherungsschutz Gedanken machen – hier ein paar Tipps dazu.

Immer mehr Hauseigentümer installieren Photovoltaik (PV) auf ihrem Dach. Mehr als 1,7 Millionen Solaranlagen gibt es schon in Deutschland, seit 2018 werden wieder vermehrt neue installiert. Schon heute liefern sie zusammen 49 Gigawatt Strom. Wer sich für eine PV-Anlage entscheidet, sollte sich auch über einen passenden Versicherungsschutz Gedanken machen – hier ein paar Tipps dazu.

Düsseldorf. Wer sich eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach setzt, sollte sich über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Anlage Gedanken machen. Denn: PV-Systeme sind eine teure und langfristige Investition, Schäden an der Anlage können die privaten Finanzen im Zweifel entsprechend kräftig durcheinander wirbeln. Der Schutz der bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung erstreckt sich in der Regel nicht auf die PV-Anlage – darauf hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt hingewiesen.

Dabei gibt es eine ganze Menge nicht ungewöhnlicher Szenarien, die den Solarzellen auf dem Dach gefährlich werden können. Da ist zum einen das Wetter: Sturm, Hagel oder eine höhere Schneelast können die Module beschädigen. Auch ein Blitzeinschlag bekommt den Anlagen schlecht. Ein Überspannungsschaden kann aber auch durch einen Fehler in der Elektrik entstehen. Auch durch Kurzschluss oder Leitungswasser, das bei einem Rohrbruch austritt, kann die PV-Anlage kaputt gehen. Wenn der Dachstuhl brennt, überleben die Solarmodule das auch nicht.

Welche Schäden sollte eine Photovoltaik-Versicherung abdecken?

Nicht ganz so wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen, sind neben Feuer auch Schäden, die von Luftfahrzeugen verursacht werden. Es muss ja nicht gleich der große Flugzeugabsturz sein – eine heruntergefallene Schraube kann schon ausreichen, um eine Solarzelle schwer zu beschädigen. Eigentümer sollten daher schon bei der Planung ihrer Anlage auch an den Versicherungsschutz denken. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung ist darauf zu achten, dass die genannten Schadensfälle auch abgedeckt sind.

Dabei können Eigentümer ihre PV-Anlage entweder über einen häufig angebotenen Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung mitversichern oder eine separate Photovoltaikversicherung abschließen. Dabei bietet der Zusatzbaustein einen kleinen Vorteil: Wenn ein Schaden das Haus und die PV-Anlage zugleich betrifft, kann auch alles mit einer Versicherung reguliert werden, was das Verfahren erleichtert. Ein Szenario, das mit Blick auf die denkbaren Schadensfälle durchaus realistisch erscheint.

Eigentümer sollten auf umfassenden Versicherungsschutz achten

In jedem Fall wichtig: Die Versicherung muss alle Bestandteile der Anlage umfassen. Neben den eigentlichen Solarmodulen sind das auch der Montagerahmen und die Befestigungselemente, die Verkabelung und der Wechselrichter sowie – falls vorhanden – der Stromspeicher. Zusätzlich lassen sich aber auch Schäden versichern, die durch Bedienungsfehler, Tierverbiss oder Einbrecher verursacht werden. Auch Konstruktionsfehler, Ausführungsfehler und Materialfehler kann man versichern. Nach Angaben des GDV sind sie relativ oft die Ursache für Brände an PV-Anlagen.

Nur Schäden durch Alterung bzw. Abnutzung lassen sich natürlich nicht versichern. Ähnlich wie beim Auto unterscheidet auch die Photovoltaikversicherung zwischen Teilschaden und Totalschaden. Beim Totalschaden zahlt die Versicherung den Neuwert der Anlage, zieht aber den Wert des Altmaterials ab. Im Fall eines Teilschadens kommt der Versicherer für die Reparaturkosten auf – also Ersatzteile, Montage, aber beispielsweise auch die Wiederherstellung des Betriebssystems. Ebenfalls wie beim Kfz kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.

Vorsicht: Haftpflicht nicht vergessen

Ein Schaden an der PV-Anlage betrifft nicht immer allein den Eigentümer. Wenn beispielsweise Teile der Anlage auf das Grundstück des Nachbarn fallen oder ein Brand der Solarzellen auf das Nachbarhaus übergreift, dann haftet der Eigentümer der Anlage auch für den Schaden des Nachbarn. Aus diesem Grund ist auch eine Haftpflichtversicherung für die PV-Anlage sinnvoll. Sie kann entweder über die Photovoltaikversicherung erreicht werden, oder, indem man die Anlage in die Abdeckung einer bestehenden Haftpflichtversicherung aufnimmt.

Bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage kalkulieren Hauseigentümer die Finanzierung der Anlage in der Regel über sehr viele Jahre hinweg und berechnen dabei auch die Erträge des Systems ein. Sprich: Die durch den Eigenverbrauch eingesparten Stromkosten und die Einspeisevergütung für den nicht selbst verbrauchten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Diese Kalkulation kommt ins Wanken, wenn die Anlage nach einem Schaden längere Zeit keinen Strom liefert, bis sie repariert werden kann.

Auch Ertragsausfall lässt sich versichern

Deswegen bieten die Versicherer auch Policen an, die den Ertragsausfall nach einem Schaden mit abdecken. Die Versicherung zahlt dem Eigentümer dann auch die entgangene Einspeisevergütung und ersetz ihm die Kosten für den Strom, den er bis zur Reparatur der Anlage zusätzlich aus dem öffentlichen Netz beziehen muss. Mit der Photovoltaikversicherung kann sich ein Eigentümer also umfassend vor finanziellen Risiken schützen. Er nimmt zugleich aber auch die Verpflichtung auf sich, die PV-Anlage regelmäßig fachmännisch warten zu lassen.

Die vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervalle sind einzuhalten. Damit der Versicherung im Schadensfall alle nötigen Informationen vorgelegt werden können, müssen die Versicherten außerdem einige Dokumente aufbewahren: Das gilt für den Vertrag über die Stromlieferung und die Abrechnungsunterlagen genauso wie für Daten und Programme, die der Hersteller für die Anlage bereitgestellt hat. Ist die Dokumentation unvollständig oder die Wartung nicht regelmäßig erfolgt, kann der Versicherer die Zahlung kürzen oder sogar ganz verweigern.

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Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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