Schlimme Hiobsbotschaft für viele Eigentümer, Handwerker, Baufirmen und die Wohnungswirtschaft: Vier Förderprogramme des Bundes aus dem Bereich Bauen und Wohnen sind mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres gestoppt. Unter Umständen könnten noch weitere Programme folgen. Wegen der Haushaltskrise im Bund ist unklar, wie es mit der Förderung weitergeht.
Frankfurt(Main). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat gestern die Notbremse gezogen und vier Förderprogramme aus dem Bereich Bauen und Wohnen vorläufig gestoppt. Konkret geht es um die Programme „Altersgerechtes Umbauen“, „Genossenschaftliches Wohnen“, „Energetische Stadtsanierung“ und das Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen. Das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ ist bei privaten Eigentümern sehr beliebt und hilft auch beim Einbruchschutz (wir berichteten).
Für all diese Programme gilt: Ab sofort können bis auf weiteres keine Anträge auf die Förderung mehr gestellt werden. Außerdem gilt ein Zusagestopp: Bereits gestellte Anträge werden also bis auf weiteres nicht beschieden. Nur wer bereits eine Förderzusage in Händen hält, kann sich darauf verlassen, die Mittel auch zu erhalten. Das hat die Förderbank des Bundes jetzt auf Ihrer Website mitgeteilt. Der Notstopp könnte auch noch für weitere Förderprogramme notwendig werden. Das wird derzeit noch geprüft.
Haushaltssperre zwingt zu Förderstopp
Ursache für den Förderstopp ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche, das den Bund in eine Haushaltskrise gestürzt hat. Die Richter hatten entschieden, dass der Bund für Corona-Hilfen aufgenommene 60 Milliarden Euro nicht für einen Fonds zur Förderung von Klimaschutz hätte umwidmen dürfen. Diese Buchung im Haushalt 2021 war verfassungswidrig. Dadurch fehlen die 60 Milliarden Euro im laufenden Haushalt und denen der folgenden Jahre.
Das Bundesfinanzministerium hat nach dem Urteil als Sofortmaßname eine Haushaltssperre erlassen: Die Bundesbehörden dürfen seitdem bis auf weiteres keine Zahlungsverpflichtungen für die kommenden Jahre mehr eingehen. Genau das passiert aber beim Fördergeschäft der KfW: Wer die Fördermittel in Anspruch nehmen will, muss immer erst den Antrag stellen und die Bewilligung abwarten. Erst danach darf der Auftrag erteilt und die Maßnahme umgesetzt werden.
Förderstopp mit verheerenden Folgen
Die Fördermittel werden dann anschließend ausgezahlt, wenn die Rechnung für die Maßnahme vorliegt. Folge: Fördermittel, die jetzt im November oder Dezember 2023 bewilligt werden würden, könnten erst im Jahr 2024 zur Auszahlung kommen. Daher greift die Haushaltssperre, so dass die KfW jetzt die Notbremse ziehen musste. Wie es mit den Förderprogrammen weitergeht, ist bis auf weiteres unklar.
Für Eigentümer, Wohnungswirtschaft, Handwerk und Bauwirtschaft ist der Förderstopp mitten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine schwere Hiobsbotschaft. Eine große Zahl von Bau- bzw. Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen droht jetzt auszufallen oder zumindest auf unbestimmte Zeit aufgeschoben zu werden. Angesichts der stark gestiegenen Zinsen sind Investitionen für viele Eigentümer ohnehin schwierig umsetzbar geworden. Die jetzt bestehende Unsicherheit erschwert Investitionsentscheidungen umso mehr.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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